Die Jugendstrafe ist eine strafrechtliche Sanktion für Jugendliche, die eine Straftat begangen haben. Sie unterscheidet sich von der Erwachsenenstrafe und berücksichtigt spezielle Regelungen des Jugendstrafrechts.
Die Jugendstrafe soll einerseits den Zweck der Bestrafung erfüllen und andererseits auf die Erziehung und positive Entwicklung des jugendlichen Täters abzielen. Sie hat daher nicht den Charakter der reinen Vergeltung, wie es bei der Erwachsenenstrafe der Fall ist.
Die Jugendstrafe kann in Form einer Jugendstraffreiheitsstrafe oder einer Jugendstrafstufe angeordnet werden. Dabei beträgt die Höchstgrenze der Jugendstrafe in der Regel zehn Jahre. Bei der Entscheidung über die Strafart und -dauer spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise das Alter des Täters, die Schwere der Straftat und die Vorstrafen.
Die Jugendstrafe zielt in erster Linie darauf ab, dem jugendlichen Täter eine Einsicht in sein Fehlverhalten zu vermitteln, ihn zur Verantwortung zu ziehen und ihm Hilfe zur sozialen Wiedereingliederung anzubieten. Sie soll ihm die Möglichkeit geben, sich positiv zu entwickeln und eine Straffälligkeit in der Zukunft zu verhindern.