Ein Jugendstaatsanwalt ist ein spezialisierter Staatsanwalt, der sich auf Jugendstrafrecht spezialisiert hat. Seine Aufgabe ist es, Straftaten von Jugendlichen zu verfolgen und für eine angemessene Bestrafung zu sorgen.
Im Jugendstrafrecht gelten spezielle Regelungen, da in der Regel davon ausgegangen wird, dass jugendliche Täter noch in ihrer Entwicklung beeinflussbar sind. Ein Jugendstaatsanwalt hat daher die Aufgabe, bei der Strafverfolgung auch auf erzieherische Maßnahmen zu achten und diese einzubeziehen.
Der Jugendstaatsanwalt arbeitet eng mit der Polizei, Jugendrichtern und Jugendhelfern zusammen, um bei der Verfolgung und Bestrafung von jugendlichen Straftätern die Interessen des Jugendlichen und die Erziehungsvorstellungen des Jugendstrafrechts zu berücksichtigen. Dabei geht es nicht nur um die Bestrafung des Täters, sondern auch darum, ihm eine Chance zur Resozialisierung zu geben und eine positive Entwicklung zu ermöglichen.