Der Jugendarrest ist eine Sanktion, die im Jugendstrafrecht vorgesehen ist. Er wird bei Jugendlichen ab dem 14. Lebensjahr angewendet und soll eine erzieherische Wirkung haben.
Der Jugendarrest ist eine Freiheitsentziehung, bei der der Jugendliche für eine bestimmte Zeit in einer Jugendarrestanstalt untergebracht wird. Die Dauer des Jugendarrests beträgt in der Regel maximal vier Wochen, kann aber in Ausnahmefällen auch länger sein.
Der Jugendarrest soll den Jugendlichen von weiteren Straftaten abschrecken und ihm gleichzeitig die Möglichkeit zur Reflexion seines Verhaltens geben. Während des Jugendarrests werden die Jugendlichen in ihrer Freiheit eingeschränkt und müssen bestimmte Regeln und Vorschriften einhalten.
Der Jugendarrest wird in der Regel von einem Jugendrichter angeordnet. Dieser prüft den Einzelfall und entscheidet, ob der Jugendarrest als geeignete Sanktion angemessen ist. Der Jugendarrest kann sowohl als alleinige Strafe verhängt werden, als auch in Kombination mit anderen Sanktionen, wie zum Beispiel Sozialstunden oder einer Geldstrafe.