Die Jugend-/Auszubildendenvertretung (JAV) ist eine betriebliche Interessenvertretung für Jugendliche und Auszubildende. Sie ist in Unternehmen mit mindestens fünf jugendlichen Arbeitnehmern oder Auszubildenden vorgesehen und hat einen eigenen gesetzlichen Rahmen.
Die JAV hat die Aufgabe, die Interessen und Belange der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb zu vertreten und sie gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Sie setzt sich für eine gute Ausbildung und Arbeitsbedingungen ein und hat das Recht, Anregungen und Beschwerden der jugendlichen Arbeitnehmer entgegenzunehmen und zu bearbeiten.
Die Mitglieder der JAV werden von den jugendlichen Arbeitnehmern und Auszubildenden gewählt. Sie sind in ihrer Amtszeit befristet und können neben ihrer Vertretungsaufgabe auch verschiedene Mitbestimmungsrechte nutzen. Die JAV hat zum Beispiel Anhörungs- und Initiativrechte in Angelegenheiten der Ausbildung und der Arbeitssicherheit.
Die JAV arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen und kann bei der Regelung betrieblicher Angelegenheiten mitwirken. Sie nimmt an Betriebsratssitzungen teil und hat dort ein Mitberatungs- und Antragsrecht. Durch die enge Zusammenarbeit von Betriebsrat und JAV wird gewährleistet, dass die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden in alle Entscheidungen mit einbezogen werden.