Die Insolvenz ist ein Verfahren, das eingesetzt wird, wenn ein Schuldner zahlungsunfähig ist und nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werden die Vermögenswerte des Schuldners erfasst, bewertet und realisiert. Das Ziel besteht darin, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen und eine geordnete Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten des Schuldners zu gewährleisten.
Im Insolvenzverfahren wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der dafür verantwortlich ist, das Vermögen des Schuldners zu verwalten und zu liquidieren. Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Forderungen der Gläubiger zu prüfen, den Verkauf der Vermögenswerte zu organisieren und eine Verteilung der Erlöse an die Gläubiger vorzunehmen.
Die Insolvenzverfahren können entweder über das Vermögen einer natürlichen Person (Privatinsolvenz) oder über das Vermögen einer juristischen Person (Unternehmensinsolvenz) eröffnet werden. Das Insolvenzverfahren ist eine Möglichkeit für Schuldner, einen Neuanfang zu ermöglichen und sich von ihren Schulden zu befreien.