Die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen bezeichnet im juristischen Kontext die vorläufige Unterbringung von Minderjährigen durch das Jugendamt. Diese Maßnahme erfolgt, wenn das Kindeswohl gefährdet ist und der Schutz des Kindes notwendig ist.
Die Inobhutnahme kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, beispielsweise bei Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellem Missbrauch des Kindes. Sie dient dem Schutz des Kindes und soll ihm eine vorübergehende sichere Unterbringung gewährleisten.
Die Inobhutnahme erfolgt in der Regel durch das Jugendamt in Abstimmung mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten. Das Jugendamt kann das Kind in einer Pflegefamilie, in einer stationären Einrichtung oder bei Verwandten unterbringen. Ziel ist es, dem Kind eine sichere und angemessene Umgebung zu bieten und die Gefahr für sein Wohl abzuwenden.
Die Inobhutnahme ist eine vorläufige Maßnahme und kann je nach Situation unterschiedlich lange andauern. Im Idealfall wird gemeinsam mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten an einer Lösung gearbeitet, um das Kind wieder in seine gewohnte Umgebung zurückzuführen und die Gefährdung zu beenden.