Der innerbetriebliche Schadensausgleich bezieht sich auf die Regelung von Schadensersatzansprüchen innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation. Wenn ein Mitarbeiter durch seine Tätigkeit im Betrieb einen Schaden verursacht, kann es zum innerbetrieblichen Schadensausgleich kommen.
Dieser Schadensausgleich erfolgt in der Regel durch Ausgleichszahlungen des verantwortlichen Mitarbeiters an das Unternehmen. Der Grundgedanke hinter dem innerbetrieblichen Schadensausgleich ist es, dass das Unternehmen als Ganzes für den Schaden aufkommt und nicht der einzelne Mitarbeiter. Dadurch wird eine Entlastung des einzelnen Mitarbeiters erreicht und das Unternehmen haftet als Gesamtes für den Schaden.
Der innerbetriebliche Schadensausgleich kann in unterschiedlichen Formen erfolgen, je nachdem, wie das Unternehmen dies organisiert. Möglich ist beispielsweise der Einsatz von Versicherungen, die den Schaden abdecken. Aber auch das Unternehmen selbst kann Rücklagen oder andere finanzielle Instrumente nutzen, um Schadensersatzforderungen ausgleichen zu können.
Der innerbetriebliche Schadensausgleich hat das Ziel, die Haftung innerhalb des Unternehmens gerecht zu verteilen und eine finanzielle Absicherung zu gewährleisten. Dadurch soll das Unternehmen vor existenzbedrohenden Schadensfällen geschützt werden.