Der Begriff „informationelle Selbstbestimmung“ bezeichnet das Recht einer Person, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten zu bestimmen. Es ist ein Grundprinzip des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts und findet seine rechtliche Grundlage unter anderem im deutschen Grundgesetz und in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Informationelle Selbstbestimmung bedeutet, dass jeder Mensch das Recht hat, selbst zu entscheiden, welche Informationen über ihn gespeichert werden, wer Zugriff darauf hat und zu welchem Zweck sie genutzt werden dürfen. Es beinhaltet auch das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten und die Möglichkeit, diese gegebenenfalls berichtigen oder löschen zu lassen.
Durch die fortschreitende Digitalisierung und den Einsatz moderner Technologien ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in den letzten Jahren immer wichtiger geworden. Daten werden in großem Umfang erhoben, gespeichert und analysiert, was sowohl Chancen als auch Risiken mit sich bringt. Es ist daher von großer Bedeutung, dass der Schutz der persönlichen Daten gewährleistet ist und dass jeder Einzelne die Kontrolle über seine eigenen Daten behält.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stellt sicher, dass der Mensch nicht bloßes „Objekt“ der Datenverarbeitung ist, sondern selbstbestimmt über die eigenen Daten verfügen kann. Es dient der Wahrung der Privatsphäre und der Persönlichkeitsentfaltung und ist somit ein bedeutsames Element einer demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft.