Die Indemnität bezeichnet im Recht die Übernahme der Haftung und des finanziellen Schadens durch eine Partei zugunsten einer anderen Partei. Durch die Indemnität wird vertraglich oder gesetzlich festgelegt, dass eine Partei die rechtlichen Konsequenzen oder den finanziellen Schaden für eine bestimmte Handlung oder Vereinbarung übernimmt.
Die Indemnität kann in verschiedenen Vertrags- oder Gesetzestexten verwendet werden, um eine Partei vor den finanziellen Folgen bestimmter Risiken oder Verluste zu schützen. Dadurch wird das Haftungsrisiko auf die andere Partei übertragen.
Die Indemnität kann beispielsweise bei Verträgen zwischen Unternehmen oder Personen angewendet werden. Hierbei wird eine Partei durch die Indemnität von jeglicher Haftung befreit, während die andere Partei den vollen Schaden und die damit verbundenen Kosten übernimmt.
Die Indemnität ist daher ein bedeutsames Instrument zur Absicherung und Risikoverteilung bei bestimmten Vereinbarungen oder Handlungen.