Die Immunität bezeichnet in rechtlicher Hinsicht die Unverletzlichkeit bestimmter Personen vor gerichtlicher Verfolgung oder Strafverfahren. Diese Personen genießen eine Art Privileg, das sie vor strafrechtlichen Konsequenzen schützt. In vielen Ländern gilt beispielsweise für Staatsoberhäupter und diplomatische Vertreter die Immunität, um die diplomatischen Beziehungen zwischen den Staaten zu wahren.
Die Immunität gewährt den Betroffenen Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung in Bezug auf Handlungen, die sie im Rahmen ihrer Amtsausübung begangen haben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Personen uneingeschränkt handeln können. Im Falle von schweren Verbrechen oder dem Missbrauch ihrer Position kann die Immunität aufgehoben werden.
Die Immunität soll sicherstellen, dass Amtsträger frei von Einflüssen und Bedrohungen durch Strafverfolgung ihre Aufgaben erfüllen können. Sie soll auch eine Form der diplomatischen Immunität bieten, um eine reibungslose Kommunikation und Kooperation zwischen Staaten zu ermöglichen.