Der Begriff „Hinterbliebenengeld“ bezeichnet im Zivilrecht eine finanzielle Entschädigung, die den Hinterbliebenen einer verstorbenen Person zusteht. Es handelt sich um einen Anspruch, der aufgrund des erlittenen Verlustes und der hieraus resultierenden immateriellen Schäden gewährt wird.
Das Hinterbliebenengeld wird in der Regel an enge Familienangehörige wie Ehepartner, Kinder oder Eltern des Verstorbenen gezahlt. Es soll den Hinterbliebenen einen Ausgleich für den entstandenen Schmerz, Leid und die seelischen Beeinträchtigungen bieten, die mit dem Verlust eines geliebten Menschen einhergehen.
Die Höhe des Hinterbliebenengeldes wird in der Regel individuell festgelegt und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Dabei werden Faktoren wie der Grad der emotionalen Bindung zum Verstorbenen, die finanzielle Abhängigkeit von der verstorbenen Person und die Umstände des Todes berücksichtigt.
Es ist zu beachten, dass das Hinterbliebenengeld keinen Ersatz für materielle Verluste wie den Verlust von Einkommen oder Vermögen darstellt. Für solche Forderungen können separate Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.