Heilung im juristischen Kontext wird als der Zustand bezeichnet, in dem eine Person von einem körperlichen oder geistigen Gebrechen genesen ist und keine weiteren medizinischen oder therapeutischen Maßnahmen mehr benötigt. Der Begriff der Heilung findet vor allem im Bereich des Sozialrechts Anwendung.
Bei der Frage der Heilung spielt die medizinische Feststellung eine wichtige Rolle. Ein Sachverständiger, meist ein Arzt, bewertet, ob die behandelte Person wieder vollständig gesund ist oder ob noch Einschränkungen oder Behinderungen bestehen. Je nachdem kann eine Einstufung in unterschiedliche Pflegegrade erfolgen oder Ansprüche auf bestimmte Leistungen aus der Sozialversicherung entfallen.
Die Feststellung der Heilung kann auch für juristische Prozesse von Bedeutung sein, zum Beispiel, wenn es um Schadensersatzansprüche oder Rentenzahlungen geht. In diesen Fällen ist es wichtig, den Gesundheitszustand der betroffenen Person genau zu definieren und eventuelle Heilungserfolge ärztlich zu dokumentieren.
Es ist zu beachten, dass der Begriff der Heilung nicht immer mit der vollständigen Wiederherstellung der physischen oder psychischen Gesundheit gleichzusetzen ist. Auch eine Besserung des Gesundheitszustands oder eine Erhaltung der vorhandenen Fähigkeiten kann als Heilung angesehen werden.