Die Hauptverhandlung ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Strafverfahrens. Sie findet vor dem zuständigen Gericht statt und hat zum Ziel, die erhobenen Anklagepunkte zu verhandeln und über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu entscheiden. Die Hauptverhandlung ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
In der Hauptverhandlung werden Zeugen, Sachverständige und der Angeklagte selbst angehört. Die Beweisaufnahme, insbesondere die Vernehmung der Zeugen, spielt eine zentrale Rolle. Dabei haben sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, Fragen zu stellen und ihre Positionen darzulegen. Am Ende der Hauptverhandlung entscheidet das Gericht über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten und fällt ein Urteil.
Die Hauptverhandlung ist ein zentraler Bestandteil des rechtsstaatlichen Verfahrens und stellt sicher, dass die betroffenen Personen ihre Sichtweise darlegen können. Sie dient der Sicherung des fairen Verfahrens und schützt den Angeklagten vor unrechtmäßigen Anschuldigungen. Gleichzeitig gewährleistet sie die Aufklärung von Straftaten und die Durchsetzung der gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe.