Die Güteverhandlung ist ein Verfahren im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie stellt einen ersten Schritt zur Lösung eines Rechtsstreits dar und findet vor einem Schlichter, Schiedsrichter oder Güterichter statt. Die Güteverhandlung ist freiwillig und kann von den Streitparteien beantragt werden.
Ziel der Güteverhandlung ist es, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und dadurch einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit zu vermeiden. Der Schlichter, Schiedsrichter oder Güterichter unterstützt die Parteien dabei, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
Die Güteverhandlung hat in der Regel einen weniger formellen Charakter als eine gerichtliche Verhandlung. Die Parteien haben die Möglichkeit, ihre Standpunkte darzulegen und Vorschläge zur Lösung des Konflikts zu machen. Der Schlichter, Schiedsrichter oder Güterichter kann als objektive Person die Argumente abwägen und bei Bedarf Lösungsvorschläge einbringen.
Wenn eine Einigung in der Güteverhandlung erzielt wird, kann diese in Form eines Vergleichs schriftlich festgehalten werden. Wenn keine Einigung erzielt wird, können die Parteien immer noch den Weg vor Gericht einschlagen. Die Güteverhandlung ist jedoch ein sinnvoller erster Schritt, um den kostspieligen Weg vor Gericht zu vermeiden und eine außergerichtliche Lösung anzustreben.