Das Günstigkeitsprinzip ist ein Grundsatz des Arbeitsrechts, der besagt, dass im Falle von Regelungswidersprüchen zwischen verschiedenen Gesetzen oder Tarifverträgen stets diejenige Regelung anzuwenden ist, die für den Arbeitnehmer günstiger ist.
Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer in einem solchen Fall von dem ihm günstigeren Recht profitiert und die für ihn vorteilhafteren Bedingungen gelten. Das Günstigkeitsprinzip dient somit dem Schutz der Arbeitnehmerrechte und soll sicherstellen, dass diese nicht durch ungünstigere Regelungen benachteiligt werden.
Das Günstigkeitsprinzip kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn verschiedene Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind oder wenn sich Regelungen aus dem Arbeitsvertrag und dem Arbeitsrecht widersprechen. In solchen Fällen gilt der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer stets von der vorteilhafteren Regelung profitieren soll.
Das Günstigkeitsprinzip ist eine wichtige rechtliche Grundlage, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen.