Ein Grundstück ist eine abgegrenzte Fläche von Land, die rechtlich als Einheit betrachtet wird. Es handelt sich um einen unbeweglichen Gegenstand, da er fest mit dem Erdboden verbunden ist und daher nicht ohne weiteres transportiert werden kann.
Ein Grundstück dient in der Regel als Grundlage für die Bebauung, landwirtschaftliche Nutzung oder anderweitige Nutzung, abhängig von seiner Lage und den örtlichen Bebauungsplänen. Grundstücke können sowohl bebaut als auch unbebaut sein.
Die Rechte an einem Grundstück werden im Grundbuch festgehalten. Hierzu gehören unter anderem das Eigentumsrecht, aber auch Dienstbarkeiten, wie zum Beispiel Wegerechte. Das Grundbuch dient als öffentliches Verzeichnis und gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse und Belastungen eines Grundstücks.
Der Erwerb und Verkauf eines Grundstücks ist mit verschiedenen rechtlichen Vorgängen verbunden, wie zum Beispiel dem Abschluss eines Kaufvertrags, der Eintragung im Grundbuch oder der Zahlung von Grunderwerbsteuer. Auch bei Streitigkeiten oder Bauplanungen kann das Grundstücksrecht eine zentrale Rolle spielen.