Die versorgungsmedizinischen Grundsätze sind Richtlinien und Kriterien, die bei der Bewertung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Feststellung von Behinderungen herangezogen werden. Sie dienen der einheitlichen und gerechten Beurteilung von gesundheitlichen Einschränkungen im sozialen Sicherungssystem, insbesondere im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die versorgungsmedizinischen Grundsätze basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und medizinischen Standards. Sie werden regelmäßig überarbeitet und an den aktuellen Stand der medizinischen Forschung angepasst. Ziel ist es, eine möglichst objektive und faire Einschätzung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu gewährleisten.
Die versorgungsmedizinischen Grundsätze umfassen verschiedene Bereiche, wie beispielsweise die Bewertung von körperlichen Gebrechen, psychischen Störungen oder Hör- und Sehbeeinträchtigungen. Sie definieren konkrete Kriterien und Anforderungen, um den Grad der Behinderung bzw. der gesundheitlichen Einschränkung festzustellen.
Die versorgungsmedizinischen Grundsätze dienen nicht nur der Ermittlung von Behinderungen im Rentenversicherungssystem, sondern werden auch in anderen Bereichen des Sozialrechts, wie beispielsweise der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Schwerbehindertenrecht, angewendet. Sie gewährleisten eine einheitliche und vergleichbare Beurteilung von gesundheitlichen Einschränkungen und sollen den sozialen Schutz und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sicherstellen.