Der Grundrentenzuschlag ist eine Leistung des deutschen Rentensystems, die bestimmten Rentnern mit geringen Rentenansprüchen zusteht. Er soll sicherstellen, dass Rentner, die über einen längeren Zeitraum nur geringe Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, eine ausreichende finanzielle Absicherung im Alter erhalten.
Der Grundrentenzuschlag wird individuell berechnet und richtet sich nach den persönlichen Rentenansprüchen sowie dem Lebensalter des Rentners. Er wird auf die reguläre Rente aufgestockt und kann somit die Gesamtrente erhöhen. Dies soll verhindern, dass Rentner mit niedrigen Rentenansprüchen auf Sozialleistungen angewiesen sind.
Der Grundrentenzuschlag ist eine Sozialleistung und wird aus Steuermitteln finanziert. Er wird auf Antrag von den Rentenversicherungsträgern gewährt und muss regelmäßig überprüft und neu beantragt werden. Die genauen Voraussetzungen, um den Grundrentenzuschlag zu erhalten, sind gesetzlich geregelt und können je nach individueller Situation variieren.
Der Grundrentenzuschlag soll dazu beitragen, dass Rentner mit geringen Rentenansprüchen ein angemessenes Einkommen im Alter haben und ihre Lebenshaltungskosten bestreiten können. Er ist somit ein Instrument zur Vermeidung von Altersarmut und zur Sicherung der sozialen Teilhabe im Ruhestand.