Die Grundfreiheiten sind ein zentraler Bestandteil des Europäischen Binnenmarktes und sichern den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der Europäischen Union. Sie wurden im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert und haben zum Ziel, Diskriminierungen und Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen.
Die Grundfreiheiten umfassen das Recht auf Freizügigkeit von Personen, das Recht auf freien Warenverkehr, das Recht auf freien Dienstleistungsverkehr und das Recht auf freien Kapitalverkehr. Sie gelten nicht nur für natürliche Personen, sondern auch für Unternehmen und Kapitalgesellschaften.
Die Grundfreiheiten gewährleisten den gemeinsamen Markt und fördern den wirtschaftlichen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten. Sie sorgen dafür, dass Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten können und dass Arbeitnehmer innerhalb der EU frei nach Arbeitsmöglichkeiten suchen und sich niederlassen können.