Die Gnade bezeichnet im juristischen Sinne die Möglichkeit des Staates, eine Strafe oder ein Urteil abzumildern oder ganz aufzuheben. Sie ist ein Akt der menschlichen Barmherzigkeit und ein Instrument der Justiz, um in bestimmten Fällen eine gerechtere Lösung zu finden.
Die Gewährung von Gnade erfolgt in der Praxis durch den Staatspräsidenten oder den Justizminister. Sie kann in Form einer Begnadigung, Strafaussetzung, Strafminderung oder Umwandlung der Strafe erfolgen. Einem Straftäter wird Gnade gewährt, wenn besondere Umstände vorliegen, die eine mildere Strafe rechtfertigen, wie beispielsweise eine schwere Krankheit, vorbildliches Verhalten im Gefängnis oder eine außergewöhnliche Härte der Strafe.
Die Gewährung von Gnade ist ein Ermessensakt und liegt im Entscheidungsspielraum des Staates. Sie ist jedoch kein Rechtsanspruch und kann nicht gerichtlich eingeklagt werden. In vielen Ländern gibt es spezielle Gremien oder Kommissionen, die über die Gewährung von Gnade entscheiden.