Die Gleichstellungsbeauftragten sind in vielen Unternehmen, Behörden und Verbänden tätig und haben die Aufgabe, für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu sorgen und Diskriminierungen entgegenzuwirken. Dabei handelt es sich um eine wichtige Maßnahme zur Umsetzung des Gleichstellungsgebots, welches im Grundgesetz verankert ist.
Die Gleichstellungsbeauftragten haben verschiedene Aufgabenbereiche. Sie setzen Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit um, beraten Beschäftigte in Fragen der Gleichstellung und unterstützen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Außerdem nehmen sie Beschwerden entgegen und setzen sich für die Interessen von Frauen ein.
Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, sind Gleichstellungsbeauftragte fachlich und rechtlich gut geschult. Sie kennen die gesetzlichen Bestimmungen zur Gleichstellung und sind mit den Themen Gleichstellung im Arbeitsleben, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Diskriminierung vertraut. Sie arbeiten eng mit Betriebsräten, Personalabteilungen und anderen Funktionsträgern zusammen, um eine erfolgreiche Gleichstellungsarbeit zu gewährleisten.