Das Gewohnheitsrecht ist eine Rechtsquelle, die auf der langjährigen Übung und ungeschriebenen Rechtsregeln beruht. Es entsteht, wenn das Verhalten der Menschen in bestimmten Situationen immer wieder gleich ist und dadurch als verbindliche Rechtsnorm angesehen wird. Das Gewohnheitsrecht wird als Rechtsquelle vor allem im Bereich des Zivilrechts und des Völkerrechts angewendet.
Um als Gewohnheitsrecht anerkannt zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss das Verhalten in der betreffenden Gemeinschaft allgemein bekannt und anerkannt sein. Es muss eine ausreichend lange und ununterbrochene Dauer haben und einen bestimmten Rechtscharakter aufweisen. Zudem darf es nicht im Widerspruch zu geltendem Recht stehen.
Das Gewohnheitsrecht ergänzt das geschriebene Recht und kann in bestimmten Fällen auch Vorrang vor diesem haben. Es dient als Ausdruck des Rechtsempfindens und der Rechtspraxis einer Gesellschaft und kann vor allem dann eine Rolle spielen, wenn für eine bestimmte Rechtsfrage noch keine gesetzliche Regelung existiert. Das Gewohnheitsrecht wird durch die Rechtsprechung entwickelt und fortentwickelt.