Die Gewaltenteilung ist ein Grundprinzip der modernen Demokratie und stellt sicher, dass die Staatsgewalt auf verschiedene Institutionen verteilt wird. In der Regel sind dies die Legislative (Gesetzgebung), die Exekutive (Verwaltung) und die Judikative (Rechtsprechung). Das Ziel der Gewaltenteilung ist es, eine Konzentration der Macht zu verhindern und somit die Freiheit und Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
In Deutschland ist die Gewaltenteilung im Grundgesetz verankert. Der Bundestag als gesetzgebendes Organ erlässt Gesetze, die von der Exekutive (Bundesregierung) ausgeführt werden. Die Judikative ist im Wesentlichen durch unabhängige Gerichte vertreten, die Rechtsstreitigkeiten entscheiden und die Einhaltung der Gesetze überwachen.
Durch die Gewaltenteilung wird eine gegenseitige Kontrolle der staatlichen Gewalten ermöglicht, um Machtmissbrauch und Willkür zu verhindern. Dabei ist es wichtig, dass die Gewalten unabhängig voneinander agieren und sich nicht in ihre Kompetenzen einmischen. Dies trägt zum Schutz der Bürgerrechte und zur Stabilität des Rechtsstaates bei.