Gewalt ist eine Form der Durchsetzung von Macht oder Zwang und kann physisch, verbal oder psychisch sein. Im rechtlichen Kontext umfasst Gewalt insbesondere rechtswidriges Handeln, bei dem gegen die körperliche oder seelische Unversehrtheit einer Person verstoßen wird.
Im Strafrecht werden Handlungen, die Gewalt darstellen, als Straftaten eingestuft und entsprechend geahndet. Dazu gehören zum Beispiel Körperverletzung, Raub oder Nötigung. Die Bestrafung von Gewalttaten dient dem Schutz der Opfer und der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung.
Auch im Zivilrecht kann Gewalt eine Rolle spielen, zum Beispiel bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines körperlichen oder psychischen Schadens. Hier geht es darum, dass die Gewalttat zu einem Schaden geführt hat und der Verursacher dafür haftbar gemacht werden kann.
Die Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt ist ein bedeutsames Anliegen des Rechtsstaates. Es ist sowohl Aufgabe des Staates als auch der Gesellschaft, Gewalt vorzubeugen, Gewaltopfern zu helfen und Gewalttäter zur Rechenschaft zu ziehen.