Die gesetzliche Erbfolge ist ein Begriff aus dem Erbrecht und regelt, wer nach dem Tod einer Person deren Vermögen erbt, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält hierzu klare Regelungen.
Nach der gesetzlichen Erbfolge erben in erster Linie die direkten Nachkommen, also die Kinder oder Enkel des Verstorbenen. Sind keine Nachkommen vorhanden, erben die Eltern des Verstorbenen oder deren Abkömmlinge (also Geschwister, Neffen und Nichten). Sind auch keine Eltern oder Geschwister vorhanden, erben die Großeltern oder deren Abkömmlinge.
Die gesetzliche Erbfolge bietet somit eine klare und geregelte Aufteilung des Vermögens eines Verstorbenen. Die gesetzlichen Erben haben einen gesetzlichen Anspruch auf ihren Erbteil und können diesen notfalls gerichtlich einklagen.