Das Gesetzgebungsverfahren beschreibt den Ablauf, wie Gesetze in einem demokratischen Staat erlassen werden. Es umfasst verschiedene Schritte, wie die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, die Beratung und Abstimmung in den parlamentarischen Gremien und die Verkündung des Gesetzes.
Das Gesetzgebungsverfahren beginnt in der Regel mit der Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs, der von der Regierung oder anderen Institutionen vorgelegt wird. Der Entwurf wird dann in den parlamentarischen Gremien wie dem Bundestag oder dem Bundesrat beraten. Dabei haben die Abgeordneten die Möglichkeit, Änderungen und Ergänzungen vorzuschlagen und über den Gesetzentwurf abzustimmen.
Nach der parlamentarischen Beratung und Abstimmung wird das Gesetz durch den Gesetzgeber verkündet und tritt in Kraft. Das Gesetzgebungsverfahren soll sicherstellen, dass Gesetze auf demokratischem Weg und unter Einbeziehung verschiedener Akteure zustande kommen. Es dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen und ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips.