Unter einer Gesamtzusage versteht man im deutschen Recht eine einseitige Willenserklärung, durch die ein Anbieter sein gesamtes Vermögen als Sicherheit für eine Schuld zur Verfügung stellt. Eine Gesamtzusage wird oft im Zusammenhang mit Kreditverträgen oder Bürgschaften genutzt, um dem Gläubiger eine größtmögliche Sicherheit zu bieten.
Bei einer Gesamtzusage geht der Anbieter über eine einfache Bürgschaft hinaus und stellt sein gesamtes Vermögen als Sicherheit zur Verfügung. Dadurch wird gewährleistet, dass der Gläubiger im Falle eines Zahlungsausfalls des Schuldners auf das gesamte Vermögen des Anbieters zugreifen kann.
Die Gesamtzusage ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Gläubiger. Sie muss schriftlich festgehalten werden und kann nicht einfach einseitig widerrufen werden. Der Anbieter sollte sich daher gut überlegen, ob er eine Gesamtzusage abgibt, da er im Falle eines Zahlungsausfalls für die Schulden des Schuldners haftet.
Die Gesamtzusage ist ein wirksames Mittel, um Gläubigern eine höchstmögliche Sicherheit zu bieten. Sie stellt jedoch auch für den Anbieter ein hohes Risiko dar, da er sein gesamtes Vermögen einsetzt. Daher sollte die Gesamtzusage nur wohlüberlegt und mit Bedacht eingesetzt werden.