Die Gesamtrechtsnachfolge ist ein Konzept im deutschen Recht, das besagt, dass bei einem Wechsel des Rechtsträgers alle Rechte und Pflichten eines Rechtsträgers auf den Nachfolger übergehen. Dies kann beispielsweise bei einer Fusion, einer Erbschaft oder einer Unternehmensübernahme der Fall sein.
Die Gesamtrechtsnachfolge hat zur Folge, dass sämtliche Verträge, Forderungen und Verbindlichkeiten des ursprünglichen Rechtsträgers automatisch auf den Nachfolger übergehen. Dadurch wird verhindert, dass der ursprüngliche Rechtsträger seine Verpflichtungen einfach durch einen Wechsel des Rechtsträgers umgehen kann.
Die Gesamtrechtsnachfolge kann auch im Falle einer Insolvenz eintreten. Hierbei wird das Vermögen des insolventen Schuldners auf einen Insolvenzverwalter übertragen, der sämtliche Rechte und Pflichten des Schuldners wahrnimmt.
Die Gesamtrechtsnachfolge ist ein wichtiger Grundsatz des deutschen Rechts, der die Kontinuität von Verträgen und Rechtsgeschäften sicherstellt. Sie gewährleistet, dass Rechte und Pflichten auch bei einem Wechsel des Rechtsträgers bestehen bleiben und schützt sowohl Gläubiger als auch Schuldner.