Die freiwillige Gerichtsbarkeit ist ein Bereich des Rechtssystems, der sich mit Angelegenheiten befasst, bei denen die Beteiligten freiwillig das Gericht anrufen. Im Gegensatz zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, bei der eine Streitigkeit vor Gericht ausgetragen wird, können in der freiwilligen Gerichtsbarkeit rechtliche Angelegenheiten in einem informellen Verfahren geregelt werden.
In der freiwilligen Gerichtsbarkeit geht es in erster Linie um die Regelung von Zuständigkeiten, die Beurkundung von Rechtsvorgängen und die Überwachung von bestimmten Rechtsgeschäften. Zu den typischen Aufgabenbereichen der freiwilligen Gerichtsbarkeit gehören die Eröffnung von Nachlassverfahren, die Genehmigung von Testamentsvollstreckungen, die Bestellung von Betreuern und Pflegern für Volljährige sowie die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters.
Das Verfahren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist oft weniger förmlich als in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die Beteiligten können sich in der Regel ohne Anwalt vertreten lassen und es gibt weniger formale Anforderungen an die Anträge und Schriftsätze. Allerdings kann auch in der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine gerichtliche Entscheidung ergehen, die für die Beteiligten verbindlich ist.