Im Kontext des Rechts bezeichnet der Begriff „Gefahr“ eine mögliche Situation oder einen Zustand, in denen konkrete Schäden oder Verletzungen auftreten können. Die Gefahr kann sich auf verschiedene Bereiche beziehen, wie beispielsweise die Sicherheit von Personen oder die Sachgüter.

Im Strafrecht spielt die Gefahr eine wichtige Rolle bei der Beurteilung von Handlungen. Eine Straftat liegt vor, wenn jemand vorsätzlich eine gefährliche Situation schafft und dadurch die Möglichkeit eines Schadens oder einer Verletzung geschaffen wird. Die Bewertung der Gefahr und die daraus resultierende Strafbarkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Wahrscheinlichkeit des Schadens oder dem Grad des Verschuldens.

Auch im Zivilrecht spielt der Begriff „Gefahr“ eine Rolle. Hier bezieht er sich häufig auf die Haftung von Personen oder Unternehmen für Schäden, die durch gefährliche Tätigkeiten oder Produkte entstehen können. Die Verantwortung für die Gefahr liegt in solchen Fällen bei der Person oder dem Unternehmen, das die gefährliche Situation geschaffen hat oder für das gefährliche Produkt verantwortlich ist.