Die Gefährdung des Kindeswohls liegt vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes durch bestimmte Umstände akut oder chronisch gefährdet ist. Dabei kann es sich um verschiedene Situationen handeln, zum Beispiel Vernachlässigung, Misshandlung oder psychische Belastungen.
Die genaue Definition der Gefährdung des Kindeswohls ist in den Gesetzen zum Kinderschutz geregelt. Die Behörden haben die Aufgabe, bei Hinweisen auf eine Gefährdung des Kindeswohls einzuschreiten und Maßnahmen zum Schutz des Kindes zu ergreifen.
Dabei gilt das Prinzip des Kindeswohls als oberste Richtlinie. Die Entscheidungen der Behörden müssen zum Wohl des Kindes getroffen werden und sollen sicherstellen, dass das Kind in einer sicheren Umgebung aufwachsen kann.
Die Maßnahmen zur Gefährdung des Kindeswohls können verschiedene Formen annehmen, zum Beispiel die Inobhutnahme des Kindes, die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder die Beratung der Eltern.