Ein Gefährder ist eine Person, von der aufgrund bestimmter Umstände eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Dabei kann es sich um eine konkrete Person handeln, von der eine unmittelbare Gefahr ausgeht, oder um eine abstrakte Gefahrenlage, bei der nicht eine bestimmte Person identifiziert werden kann, aber ein erhöhtes Risiko besteht.
Die Gefährderabwehr ist eine staatliche Maßnahme, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu verhindern oder zu bekämpfen. Dabei können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, zum Beispiel die Überwachung, die Aufenthaltsbeschränkung oder die Durchführung von Präventivmaßnahmen.
Es gibt verschiedene Rechtsgrundlagen für die Gefährderabwehr, zum Beispiel das Polizeirecht oder das Ausländerrecht. Die Maßnahmen müssen jedoch verhältnismäßig sein und dürfen nicht grundrechtswidrig sein.