Die Garantie ist ein Rechtsbegriff, der eine bestimmte zusätzliche vertragliche Vereinbarung zwischen einem Verkäufer und einem Käufer beschreibt. Mit einer Garantie sichert der Verkäufer dem Käufer zu, dass die gekaufte Sache für einen bestimmten Zeitraum bestimmte Eigenschaften oder einen bestimmten Zustand aufweist.
Im Gegensatz zur Gewährleistung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Zusicherung des Verkäufers. Die Garantie kann schriftlich oder mündlich vereinbart werden und enthält normalerweise genaue Angaben zu den Garantiebedingungen, wie z.B. Umfang, Dauer und Ausnahmen.
Wird bei einem Garantiefall ein Mangel festgestellt, ist der Verkäufer verpflichtet, den Mangel zu beheben oder die Sache gegebenenfalls zu ersetzen. Die genauen Garantieansprüche ergeben sich aus den vereinbarten Garantiebedingungen und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes.