Der Fund im juristischen Sinne bezeichnet das Auffinden einer herrenlosen Sache durch eine Person. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Sache verloren, verlegt oder bewusst zurückgelassen wurde. Das Fundrecht regelt die rechtlichen Folgen des Fundes und betrifft sowohl bewegliche als auch unbewegliche Sachen.
Grundsätzlich gilt, dass der Finder den Fund dem Eigentümer oder der zuständigen Behörde anzeigen muss. Wird der Fund nicht gemeldet, kann der Finder unter Umständen wegen Unterschlagung belangt werden. Der Eigentümer hat anschließend zunächst einen Anspruch auf Herausgabe des Fundes. Erfolgt keine Rückforderung innerhalb einer bestimmten Frist, geht das Eigentum am Fund auf den Finder über.
Bei wertvollen Funden, wie Schmuck oder Bargeld, kann der Finder einen Finderlohn beanspruchen. Dieser beträgt in der Regel eine angemessene Beteiligung am Wert des Funds. Der genaue Anspruch auf Finderlohn ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes.