Die Freiheitsstrafe ist eine Strafart im Strafrecht, bei der der Verurteilte seine Freiheit durch eine Haftstrafe verliert. Sie ist die schwerste Sanktionsform im deutschen Strafrecht und wird bei besonders schweren Verbrechen oder Wiederholungstaten angewendet.
Die Dauer der Freiheitsstrafe wird vom Gericht festgelegt und richtet sich nach der Schwere der Tat und der Schuld des Täters. Sie kann in Jahren oder Monaten bemessen sein. Während der Freiheitsstrafe wird der Verurteilte in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht und kann seine Freiheit während dieser Zeit nicht ausüben.
Die Freiheitsstrafe dient vor allem der Resozialisierung des Täters, also seiner Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach der Verbüßung der Strafe. Hierfür werden inhaftierte Personen während der Haftzeit in der Regel in verschiedenen Bereichen gefördert und betreut, um ihre Chancen auf ein straffreies Leben nach der Entlassung zu erhöhen.