Die Freiheit von Forschung und Lehre ist ein Grundprinzip im Hochschulrecht. Sie garantiert den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie den Lehrenden an Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen die Freiheit, ihre Forschungsvorhaben und Lehrinhalte selbstbestimmt zu gestalten und ihre wissenschaftliche Meinung frei zu äußern.
Diese Freiheit umfasst das Recht, Themen und Fragestellungen frei zu wählen, Forschungsmethoden anzuwenden und Ergebnisse zu veröffentlichen. Sie gilt sowohl für grundlagenorientierte als auch für anwendungsorientierte Forschung und ermöglicht so den Fortschritt in sämtlichen wissenschaftlichen Disziplinen.
Die Freiheit von Forschung und Lehre ist eng mit der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit verbunden und stellt einen wichtigen Grundpfeiler für die Qualität und Unabhängigkeit der Hochschulausbildung dar. Sie schützt die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor inhaltlichen Einschränkungen, politischem Einfluss oder wirtschaftlichen Interessen.