Der Flächennutzungsplan, abgekürzt FNP, ist ein Instrument der Raumordnung und Bauleitplanung. Er dient der räumlichen Steuerung und Organisation von Flächen für unterschiedliche Nutzungen, wie beispielsweise Wohnbau, Gewerbe oder Grünflächen, innerhalb einer Gemeinde oder eines Landkreises.
Der Flächennutzungsplan ist keine rechtlich bindende Vorschrift, sondern stellt eine Planungsgrundlage dar. Er legt fest, welche Nutzung auf welchen Flächen grundsätzlich möglich ist. Darauf aufbauend werden dann im Bebauungsplan konkrete Festsetzungen für einzelne Grundstücke getroffen.
Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde oder dem Landkreis als behördliche Planungsaufgabe erstellt. Dabei müssen verschiedene Belange und Anforderungen, wie zum Beispiel Naturschutz, Verkehr oder soziale Infrastruktur, berücksichtigt werden. Der Planungsprozess erfolgt in enger Abstimmung mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie anderen Akteuren.