Die Fischwilderei bezeichnet das widerrechtliche Fangen oder Töten von Fischen in Gewässern. Sie stellt einen Verstoß gegen das Fischereirecht dar, welches den Fang und die Nutzung von Fischen regelt. Die Fischwilderei kann sowohl von Privatpersonen als auch von gewerblichen Fischern begangen werden.
Die Rechtsfolgen von Fischwilderei können je nach Land und konkretem Verstoß unterschiedlich ausfallen. In vielen Fällen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen geahndet wird. Bei schwerwiegenden Verstößen, beispielsweise beim Einsatz von Sprengstoff oder Giftstoffen zur Fischerei, kann Fischwilderei auch strafrechtlich verfolgt werden.
Um der Fischwilderei entgegenzuwirken, sind Gewässer häufig durch Fischereiaufsicht oder andere Kontrollorgane überwacht. Zudem werden Schonzeiten und Schutzbestimmungen für einzelne Fischarten festgelegt. Verstöße werden durch Anzeigen von Betroffenen oder durch Aufsichtspersonen geahndet.