Der Betriebsrat ist eine Interessenvertretung der Arbeitnehmer in einem Unternehmen oder Betrieb. Er wird von den Beschäftigten gewählt und hat die Aufgabe, ihre Interessen zu vertreten und mit dem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten. Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte in verschiedenen Angelegenheiten, wie etwa bei der Arbeitszeitgestaltung, der Einstellung und Kündigung von Mitarbeitern, der betrieblichen Lohngestaltung oder der Arbeitsplatzsicherheit. Er kann zudem Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen einbringen. Der Betriebsrat ist eine wichtige Institution für die Arbeitnehmermitbestimmung und trägt zur Förderung von Mitbestimmung und Demokratie in Unternehmen bei.