Der Beschuldigte ist eine Person, gegen die ein konkreter Verdacht einer Straftat besteht. Er wird im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens von den Strafverfolgungsbehörden als möglicher Täter oder Beteiligter einer Straftat angesehen. Dem Beschuldigten stehen bestimmte Rechte zu, wie das Recht auf Akteneinsicht, das Recht auf Aussageverweigerung und das Recht auf anwaltliche Vertretung. Er wird als „unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist“ angesehen und kann erst nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens und einer möglichen Gerichtsverhandlung rechtskräftig verurteilt werden. Der Beschuldigte hat das Recht, sich gegen die erhobenen Vorwürfe zu verteidigen und seine Unschuld zu beweisen.