Der Arztvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Arzt oder einer Ärztin und einem Patienten oder einer Patientin, in dem die Erbringung medizinischer Leistungen und die Vergütung dafür geregelt werden. Der Arztvertrag kommt stillschweigend durch die Konsultation eines Arztes und die Zustimmung des Patienten zustande oder wird ausdrücklich in Form einer mündlichen oder schriftlichen Vereinbarung geschlossen. Im Arztvertrag werden Aspekte wie die ärztliche Behandlung, die Diagnose, die Therapie, die ärztliche Schweigepflicht, die Informationspflicht des Arztes und die Zahlung der Vergütung festgelegt. Der Arztvertrag unterliegt den Bestimmungen des Medizinrechts und hat das Ziel, die Beziehung zwischen Arzt und Patient auf eine rechtliche Grundlage zu stellen und die Rechte und Pflichten beider Parteien zu klären.