Die Anstiftung ist ein Straftatbestand im Strafrecht und bezeichnet die Verleitung einer Person zur Begehung einer Straftat. Anders als beim Täter, der die Straftat direkt ausführt, ist der Anstifter nicht unmittelbar am Tatort oder der Tatbeteiligung beteiligt. Er beeinflusst den Täter jedoch durch gezielte Anstiftungshandlungen, wie zum Beispiel Aufträge, Anweisungen, Versprechungen oder Drohungen, die Straftat zu begehen. Die Anstiftung ist strafbar und wird wie die eigentliche Straftat geahndet. Der Anstifter wird als Mittäter betrachtet und kann ebenso zur Verantwortung gezogen werden. Die Anstiftung ist eine gefährliche Form der Tatbeteiligung und wird in vielen Ländern als Straftat geahndet, um die Sicherheit und Ordnung der Gesellschaft zu gewährleisten.