Die allgemeine Wartezeit ist eine Voraussetzung für den Bezug bestimmter Sozialleistungen, wie beispielsweise die Rente. Sie bezeichnet die Mindestzeit, die eine Person in die entsprechende Versicherung eingezahlt haben muss, um einen Anspruch auf Leistungen zu erwerben. In der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt die allgemeine Wartezeit in der Regel fünf Jahre. Erst nach Ablauf dieser Zeit erwirbt man einen Rentenanspruch. Für bestimmte Leistungen kann die allgemeine Wartezeit auch kürzer sein oder entfallen. Die allgemeine Wartezeit soll sicherstellen, dass nur diejenigen Leistungen erhalten, die einen gewissen Beitrag in die jeweilige Versicherung eingezahlt haben.