Das Abstraktionsprinzip ist ein Rechtsgrundsatz im Zivilrecht, der besagt, dass ein wirksamer Vertrag und die zugrundeliegende rechtliche Grundlage unabhängig voneinander betrachtet werden. Das bedeutet, dass die Wirksamkeit eines Vertrags nicht von der Gültigkeit oder Wirksamkeit des zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts abhängt. Selbst wenn das Rechtsgeschäft, auf dem ein Vertrag basiert, ungültig oder nichtig ist, kann der Vertrag dennoch wirksam sein. Das Abstraktionsprinzip kommt zum Beispiel bei der Abtretung von Forderungen oder beim Eigentumsübergang im Kaufvertrag zum Tragen, wo die Wirksamkeit des Vertrags von der Übereignung des Gegenstands oder der Forderung getrennt betrachtet wird.