Die konkurrierende Gesetzgebung ist ein Begriff aus dem deutschen Föderalismus und bezeichnet die Befugnis zur Gesetzgebung sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene. In Deutschland ist die konkurrierende Gesetzgebung in Artikel 72 des Grundgesetzes geregelt.
Durch die konkurrierende Gesetzgebung können sowohl der Bund als auch die Länder in bestimmten Bereichen Gesetze erlassen. Dabei besteht grundsätzlich das Prinzip, dass der Bund Vorrang hat, wenn er von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht. Die Länder dürfen auf diesen Gebieten nur tätig werden, wenn der Bund von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht.
Die konkurrierende Gesetzgebung ermöglicht es, dass sowohl der Bund als auch die Länder ihre spezifischen Interessen und Bedürfnisse in der Gesetzgebung berücksichtigen können. Sie fördert den Ausgleich zwischen Bund und Ländern und trägt zur Stärkung des Föderalismus bei.
Die konkurrierende Gesetzgebung stellt jedoch auch eine Herausforderung dar, da im Falle von widersprüchlichen Gesetzen eine Lösung gefunden werden muss. Hierbei kann die praktische Konkordanz angewendet werden, um eine Vereinbarkeit und Harmonisierung der widersprüchlichen Gesetze zu erreichen.