Die Stundung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bezeichnet die zeitliche Verschiebung des Zahlungszeitpunkts einer fälligen Steuerschuld. Dabei wird die ursprüngliche Zahlungsfrist auf einen späteren Zeitpunkt verlegt, um dem Steuerpflichtigen mehr Zeit zur Begleichung der Steuerschuld zu geben.
Die Stundung kann aus verschiedenen Gründen gewährt werden, wie beispielsweise finanziellen Schwierigkeiten des Steuerpflichtigen oder besonderen Umständen, die eine fristgerechte Zahlung der Steuerschuld erschweren. Die Stundung erfolgt in der Regel auf Antrag des Steuerpflichtigen und bedarf einer Zustimmung durch die zuständige Finanzbehörde.
Die Stundung kann auf verschiedene Weise erfolgen, zum Beispiel durch Ratenzahlung oder durch Verschiebung des Zahlungszeitpunkts auf einen bestimmten Termin. Dabei können Zinsen oder Gebühren anfallen, die als Ausgleich für den späteren Zahlungszeitpunkt zu entrichten sind.
Die Stundung darf nicht mit einem Erlass der Steuerschuld verwechselt werden, bei dem die Schuld gänzlich erlassen wird. Bei einer Stundung bleibt die Steuerschuld bestehen, lediglich der Zahlungszeitpunkt wird nach hinten verschoben. Der Steuerpflichtige ist weiterhin verpflichtet, die geschuldete Steuer zu begleichen.
Die Stundung ist ein Instrument des Steuerrechts, um Steuerpflichtigen in finanziellen Notlagen entgegenzukommen und ihnen Zeit zur Begleichung ihrer Steuerschuld zu geben.