Der Begriff „Gehilfe“ im juristischen Kontext bezeichnet eine Person, die bei der Begehung einer Straftat Hilfe leistet oder an der Ausführung einer Straftat beteiligt ist, jedoch nicht selbst den Tatbestand erfüllt. Die Gehilfe kann demnach zusammen mit dem Haupttäter strafrechtlich verfolgt werden.
Die Strafbarkeit eines Gehilfen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Grad der Beteiligung an der Tat, dem Wissen um die kriminale Absicht des Haupttäters und der Absicht des Gehilfen, die Straftat zu unterstützen. Ein Gehilfe kann sowohl vor als auch während oder nach der Straftat Hilfe leisten.
Die Strafbarkeit des Gehilfen kann milder ausfallen als die des Haupttäters, je nachdem, wie stark er an der Ausführung der Straftat beteiligt war. Bei einer strafbaren Handlung kann der Gehilfe ebenfalls die Hauptstrafe oder eine angemessene Nebenstrafe erhalten.
Die Frage, ob jemand als Gehilfe strafbar ist, wird individuell im Einzelfall beurteilt. Es müssen alle Faktoren und Umstände der Tat berücksichtigt werden, um eine gerechte Strafzumessung zu gewährleisten.