Als „Kleingedrucktes“ werden die meist in einem Vertragstext oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthaltenen Klauseln und Rechtshinweise bezeichnet, die aufgrund ihrer geringen Schriftgröße oft leicht übersehen werden. Es handelt sich dabei um wichtige Informationen zu den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien, die aber aufgrund ihrer unübersichtlichen oder versteckten Position möglicherweise nicht ausreichend zur Kenntnis genommen werden.
Das Kleingedruckte enthält oft spezifische Regelungen zu Haftungsbeschränkungen, Gewährleistungsfristen, Kündigungsmodalitäten und anderen wichtigen Vertragsdetails. Da das Kleingedruckte verbindlich ist, sollten Vertragspartner es nicht übersehen oder ignorieren. Es ist ratsam, das Kleingedruckte genau zu lesen und bei Unklarheiten oder Fragen rechtlichen Rat einzuholen.
Um sicherzustellen, dass das Kleingedruckte verständlich und fair ist, gibt es gesetzliche Regelungen, zum Beispiel die Vorgabe einer Mindestschriftgröße oder die Bestimmung, dass wichtige Klauseln besonders hervorgehoben werden müssen. Verbraucher haben außerdem das Recht, von Anbietern über bestimmte Vertragsbedingungen deutlich und verständlich informiert zu werden. Wenn das Kleingedruckte unverständlich oder irreführend ist, kann dies unter Umständen dazu führen, dass Klauseln unwirksam sind und Verträge angefochten werden können.