Ein Verpflichtungsgeschäft ist ein rechtsgeschäftlicher Vorgang, bei dem eine Person sich verpflichtet, eine Leistung zu erbringen oder eine Handlung vorzunehmen. Es ist ein wichtiger Begriff im Vertragsrecht und bildet die Grundlage für die Entstehung von Verpflichtungen zwischen den Vertragsparteien.
Ein Verpflichtungsgeschäft kann in verschiedenen Formen auftreten, wie zum Beispiel einem Kaufvertrag, einem Mietvertrag oder einem Darlehensvertrag. Dabei verpflichtet sich eine Partei zur Leistung einer bestimmten Sache oder Dienstleistung, während die andere Partei zur Gegenleistung verpflichtet ist. Beide Parteien müssen ihre Verpflichtungen erfüllen, um das Verpflichtungsgeschäft ordnungsgemäß abzuschließen.
Verpflichtungsgeschäfte sind rechtlich bindend und unterliegen bestimmten rechtlichen Voraussetzungen, wie zum Beispiel der Geschäftsfähigkeit der Vertragsparteien und der Einhaltung der Formvorschriften. Im Falle einer Vertragsverletzung kann die geschädigte Partei eine Vertragsstrafe oder Schadensersatz fordern.
Ein Verpflichtungsgeschäft ist eine wichtige rechtliche Grundlage für das Funktionieren der Wirtschaft, da es die gegenseitigen Verpflichtungen zwischen den Vertragsparteien festlegt und Vertrauen in Geschäftsbeziehungen schafft.