Vergewaltigung ist ein schweres Sexualdelikt und eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch. Sie stellt den erzwungenen Geschlechtsverkehr gegen den Willen einer Person dar. Vergewaltigung ist eine Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und ein schwerwiegender Eingriff in die körperliche und psychische Integrität des Opfers.
Der Straftatbestand der Vergewaltigung ist im Strafgesetzbuch detailliert definiert. Die sexuelle Handlung muss gegen den erkennbaren Willen des Opfers erfolgen und durch Gewalt, Drohungen oder Ausnutzung einer schutzlosen Lage erzwungen werden. Bei einer Vergewaltigung kann eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren verhängt werden.
Zur Unterstützung von Vergewaltigungsopfern gibt es spezielle Hilfeeinrichtungen, wie beispielsweise Beratungsstellen, Frauenhäuser und Opferhilfeorganisationen. Opfer von Vergewaltigung sollten sich nach einer Tat umgehend an solche Stellen wenden und Anzeige bei der Polizei erstatten.